Die Vorteile Erneuerbarer Energieträger (EE) sind seit langem bekannt: sie müssen nicht importiert werden, sie sind umweltfreundlich und im Überfluß vorhanden. Dennoch liegt ihr Anteil in der EU derzeit bei nur 5% des Endenergieverbrauchs. Sollte Strom aus EE zum breiten Durchbruch verholfen werden, sind entsprechende Einspeiseregelungen mit den Energieversorgungsunternehmen unabdingbar. Da diese in den EU-Mitgliedsstaaten derzeit sehr unterschiedlich gehandhabt werden (der Beitrag enthält eine Übersicht über die unterschiedlichen Verträge und Tarife), hat EUROSOLAR den Vorschlag für eine entsprechende EU-Richtlinie erarbeitet und diese mit einer Studie untermauert. Festgeschrieben ist darin, 1. was als EE gelten soll: Kleinwasserkraft unter 10 MW pro Anlage, Windkraft, netzgekoppelte Photovoltaik, Strom aus Biomasse, solar- und geothermischen Anlagen, aus Wellen-, und Gezeitenenergie sowie aus Meeresströmungen; ausgeschlossen ist aus Abfällen gewonnene Elektrizität; 2. wie der Netzzugang hergestellt werden soll: keine Obergrenzen, Teilung der Netzanschlußkosten, Regelung durch nationale Gesetze einschließlich Sanktionsmöglichkeiten; 3. die Höhe der Tarife: die Mindesthöhe muß dem durchschnittlichen Endverbrauchertarif und zumindest den langfristig vermiedenen Kosten (für Umweltschäden, Energieimporte, militärische Absicherung von Energiequellen im Ausland u. a.) entsprechen. Für noch nicht ausgereifte EE-Technologien sollte eine kostengerechte Vergütung durchgeführt werden, bis eine 20%-Marktdurchdringung mit EE erreicht ist; 4. die Kostendeckung: Sie ist durch Umlegung auf die Stromtarife sämtlicher Stromverbraucher zu erreichen, um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Eingefordert wird zudem die Erarbeitung von Mustereinspeiseverträgen in allen Mitgliedsstaaten der EU und klare, auch Sanktionen vorsehende gesetzliche Regelungen, bis der Anteil der nationalen EE bei zumindest 50% liegt. H. H.
Wagner, Andreas: Einspeisebedingungen für erneuerbare Energien in der Europäischen Union. Mit einem EUROSOLAR-Entwurf für eine EU-Richtlinie über gemeinsame Regelungen für Einspeisevergütungen von Strom aus Erneuerbaren Energien. In: Solarzeitalter 4/1996, S. 4-75