Alexander von Pechmann

Die Eigentumsfrage

Ausgabe: 2022 | 3
Die Eigentumsfrage

„Die Aufklärung verstand Zukunft als Fortschreiten von einem gegenwärtig schlechteren oder niedereren zu einem besseren oder höheren Zustand“, so Alexander von Pechmann, doch „der Zukunftsraum schließt sich“ (S 13). Das „Prinzip Hoffnung“ habe sich gewandelt zum „Prinzip Verantwortung“ (S. 16). Das Ziel heute sei, „so zu handeln, dass es den künftigen Generationen nicht schlechter geht“ (ebd.). Dieses Ziel sei jedoch nur erreichbar, so die zentrale These des Philosophen, wenn wir uns vom gegenwärtig dominierenden, auf das Individuum zugeschnittenen Eigentumsbegriff lösen und durch jenen einer Art Globaleigentum ersetzen. Die Erde gehöre niemanden und zugleich allen, sie als Lebensraum intakt zu halten, sei mit dem privatrechtlichen Eigentumsverständnis nicht hinzukriegen. „Das Eigentum ist als geltendes Recht Ausdruck eines gemeinschaftlichen Willens, das daher solange gilt und wirkt, solange es allgemein anerkannt wird.“ (S.28) Das je gültige Eigentumsrecht sei daher begründungspflichtig und veränderbar. Die Frage sei, „welche Formen des Eigentums die Lösung unserer Probleme verhindern und welche Formen die Bedingungen ihrer Lösungen enthalten“ (S. 29).

Pechmann skizziert den Eigentumsbegriff als Rechtsbestand in der Tradition des römischen Rechts, auf dem der Kapitalismus fußt, sowie im Sinne eines Kollektiveigentums, auf dem der Kommunismus aufbaute. Auch wenn die bisherigen Realexperimente damit nicht befriedigend gewesen seien, müsse wieder darauf rekurriert werden. Warum? Das Verhältnis von kollektiver Produktion und individueller Konsumption seien in totaler Schieflage. Die weltweit produzierten Lebensmittel müssten auf alle Erdenbürger:innen verteilt werden. Pechmann fragt auch, wer für den Müll verantwortlich ist, der in der Welt hinterlassen wird, und wer für den menschengemachten Klimawandel geradesteht. Unter dem Regime des privaten Eigentumsrechts sowie der „ökonomischen Logik der Wertvermehrung“ (S. 129) sei es unwahrscheinlich, „dass die ökologische Krise sowie die soziale Frage gelöst werden können“ (S. 130). Denn die „winzige und diskrete Gruppe der kapitalistischen Eigentümer“ (S. 142) verfüge über die Macht, „das globale System der Produktion und Konsumtion nach ihren Verwertungsmustern zu organisieren“ (ebd.).

Der globalen Welt der mächtigen Reichen stehe die „lokale Welt der machtlos Armen“ (S. 142) gegenüber. Die Eigentumsfrage bestehe daher in der Suche nach einer normativ-rechtlichen Ordnung, „in der sich die Inbesitznahme der Erde so vollzieht, dass die Produktion und Konsumtion der nützlichen Güter nach dem Grundsatz ökologischer Nachhaltigkeit und die Distribution dieser Güter nach dem Grundsatz sozialer Verträglichkeit geschehen.“ (S. 143)

Modelle solidarischer Ökonomie sieht Pechmann kritisch, weil es utopisch sei, „das Verfahren einer freien und selbstbestimmten Willensbildung auf das globale System der Produktion und Distribution zu übertragen“ (S. 145). Theorien der Gerechtigkeit wie jene von Rawls wiederum würden nur „allgemeine Grundsätze“ (S. 146) liefern, nach denen bestehende Rechtssysteme moralisch zu beurteilen seien. Pechmann zielt auf die Frage nach dem globalen Eigentum, also wem die Erde gehöre. Da diese allen Menschen gehöre, schlägt er als „Person des Eigentums“ (S. 153) die Vereinten Nationen vor, in der eben alle Erdenbürger:innen vertreten seien. Damit sei die Eigentumsfrage beantwortet: „Die rechtliche Sache der Menschheit ist die Erde und umgekehrt ist die Erde rechtlich die Sache der Menschheit, weil dieser innere Zusammenhang von Menschheit und Erde von der Weltgemeinschaft anerkannt ist.“ (S. 159)

 

Eine konsequente Argumentation

Pechmann argumentiert schlüssig mit seinem Plädoyer für einen radikal neuen Eigentumsbegriff. Wie dessen Umsetzung praktisch gehen könnte, überlässt er aber der Politik. Er verweist auf den UN-Sicherheits-, Wirtschafts- und Sozialrat sowie auf die einschlägigen UN-Umweltabkommen, konstatiert aber, dass den Vereinten Nationen derzeit „material die Mittel und damit die Macht fehlen“ (S. 159), um den „richtigen Gebrauch von ihrer Sache“ machen zu können. Die Vereinten Nationen seien daher ein „machtloser Eigentümer“, „das rechtliche Sollen und das physische Können fallen auseinander“ (S. 159). Dennoch gäbe es Anzeichen zur Verrechtlichung der Weltgesellschaft, was „mehr als 200.000 internationale Vereinbarungen und mehr als 37.000 internationale Organisationen“ (S. 165) beweisen würden. Die Nationalstaaten seien zwar legitimiert, um zum Wohl ihrer Nation zu arbeiten. Die Kapitalisten hätten aber das „von den Nationalstaaten geschützte Recht, als private Eigentümer des Reichtums alle anderen von dessen Gebrauch auszuschließen.“ (S 169) Beide agierten daher nicht im Sinne des Gemeinwohls.

Resümee: Theoretisch argumentiert Pechmann konsequent, die Mühen der Ebene des Umsetzens werden aber wohl schrittweise anzugehen sein – durch weitere globale Vereinbarungen und sich erneuernde nationale Verfassungen, die das Gemeinwohl weiter stärken, durch zahlreiche politische Kämpfe. Der einheitliche „Weltwille“ ist nicht in Sicht.