Der ökologische Verfassungsstaat

Ausgabe: 1999 | 3

Alte Gewißheiten verflüchtigen sich: das (natur-)wissenschaftlich-technische Weltbild und ein so lange dominantes Fortschrittsparadigma verlieren an Akzeptanz. Der Gedanke der Planbarkeit gesellschaftlicher und natürlicher Prozesse und das Vertrauen auf den Ausschluß von (ökologischer) Unsicherheit verblassen im Lichte von Risikogesellschaft und ökologischer Krise - dies alles setzt auch den modernen Verfassungsstaat unter Druck. Rudolf Steinberg weiß, wovon er spricht. Als Professor für öffentliches Recht und Umweltrecht kennt er die Hindernisse auf dem Weg zum ökologischen Verfassungsstaat in der Theorie, als Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofes ist er auch praktisch mit der Thematik befaßt. Die Zukunft des Verfassungsstaates, so ist er überzeugt, ist mit seinem ökologischen Umbau zu verknüpfen.

Nach einem Überblick über die vielfältigen theoretischen Begründungsversuche, warum dem Staat Verantwortung für die Gestaltung und den Schutz der natürlichen Umwelt zuzuschreiben sei - von der Ethik bis zur ökonomischen Theorie wird dabei ein weiter Bogen gespannt -, analysiert Steinberg die dafür notwendigen Instrumente des Umgangs mit den neuen Risiken (z. B. Anwendung des Verursacherprinzips etc.). Der ökologischen Herausforderung einer repräsentativ ausgerichteten politischen Ordnung gilt ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung.

Alternierende Modelle werden in diesem Kontext diskutiert: Kann ein mit entsprechender Entscheidungskompetenz ausgestatteter ökologischer Rat jenes Dilemma lösen, wonach in der Konkurrenzdemokratie stets kurzfristig kalkuliert wird, in Fragen der Ökologie aber langfristig vorausgeblickt werden müßte? Oder wäre dies zwangsläufig mit einer Schwächung des parlamentarischen Systems verbunden? Kann die bestehende Institutionalisierung ökologischer Interessen abgesichert und in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden? Ist es die Intensivierung direktdemokratischer Mechanismen, und wenn ja, wie soll der Kreis der Betroffenen und ergo Mitbestimmenden definiert werden? Steinbergs Diskussion dieser und anderer Fragestellungen verläuft abwägend und differenzierend - seine Schlußfolgerungen mögen dadurch etwas unverbindlich klingen. Klar wird aber: Die ökologische Verfassung - die über die soziale Dimension hinausgehend die Interessen künftiger Generationen sowie den Zustand der natürlichen Umwelt thematisiert - definiert Ziele für Staat und Gemeinwesen; sie muß die bürgerliche Freiheit mit dem Gedanken der ökologischen Nachhaltigkeit verbinden; sie bildet dennoch nur die Rahmenbedingung gesellschaftlichen und politischen Handelns. Innerhalb dieses Rahmens gilt es, eine offene Dialogkultur und rationale Risikokommunikation zu entwickeln, die nicht Angst, sondern Vor- und Umsicht zum Leitprinzip gesellschaftlichen Handelns werden läßt. G. S.

Steinberg, Rudolf: Der ökologische Verfassungsstaat. Frankfurt/M.: Suhrkamp-Verl., 1998. 480 S., DM 56,- / sFr 49,- / öS 409,-