Michael Blake

Zwischen Gerechtigkeit und Gnade

Ausgabe: 2022 | 3
Zwischen Gerechtigkeit und Gnade

Bilden Menschenrechte die einzige Legitimation im Kontext der Aufnahme von Geflüchteten? Michael Blake, Autor des Buches Zwischen Gerechtigkeit und Gnade hinterfragt diese Zentrierung auf Menschenrechte und verweist auf die moralische Verpflichtung von Staaten, eine humane Migrationspolitik zu betreiben. Mit der Verschiebung von Gesetzgebungen hin zur Moral wird die Begründung von Regeln und Handlungen jedoch um einiges komplexer.

Der Philosophieprofessor beginnt seine Abhandlung daher wohl gezielt mit kontroversen Darstellungen, indem Argumente aufgezeigt werden, welche aus einer gerechtigkeitstheoretischen Perspektive den „Ausschluss ungebetener Immigrantinnen durch eine politische Gemeinschaft rechtfertigen“ (S. 23). Wiederholt wird zudem darauf hingewiesen, dass Gerechtigkeit, Blake bezieht sich auf die Interpretation nach Rawls, zu kurz greift und plädiert daher für eine Erweiterung durch das Konzept der Gnade: „Die Idee der Gnade, so mein Argument, kann uns sowohl dabei helfen die Ethik der Migrationspolitik zu verstehen als auch dabei, eine gerechte Politik in einem zunehmend völkisch und feindseligen gesinnten politischen Gemeinwesen zu befördern.“ (S. 20)

 

Gerechter Ausschluss?

Das Buch ist entlang von Beispielen aufgebaut, welche sowohl für als auch gegen das Recht auf geschlossene Grenzen argumentieren, wie etwa die Autonomie von Staaten, Lebenspläne von Geflüchteten, aber auch die Unterscheidung von Menschen- und Bürgerrechten sowie abschließend die Rolle von Gnade. Dieser Dualismus zwischen Pro und Kontra Positionen begleitet Leser:innen und mag zunächst zur ein oder anderen Irritation führen: Einleitend werden diverse Wissenschaftler:innen und deren Argumente für offene Grenzen besprochen, um diese im nächsten Schritt durch Blakes eigene Überlegungen zu entkräften. Beispielsweise erscheint es aus der Perspektive der Willkürlichkeit ungerechtfertigt, dass Menschen aufgrund des Zufalls des Geburtsortes grundlegende Rechte besitzen oder eben nicht. Blake argumentiert am Beispiel des Wahlrechts dagegen, denn auch wenn der Zufall ursprünglich ausschlaggebend für das Recht war, so sei es das Verhältnis von Bürger:in zu Staat, also die politische Beziehung, welche eine ungerechte

Verteilung des Wahlrechts rechtfertige. Eine fundierte Begründung der Ungerechtigkeit sowie die Betonung von Bürgerrechten anstatt Menschenrechten sind in Blakes Argumentationslinien stets präsent. So kommt der Autor zu folgendem Schluss: „Nichts innerhalb des Begriffs der Gerechtigkeit zeichnet den staatlichen Ausschluss von Migrantinnen als an sich ungerecht aus“. (S. 71) Zwar verlange der Liberalismus nach offenen Grenzen, was jedoch zugleich den rechtlichen Ausschluss von ungebetenen Immigrant:innen erlaube. Allerdings, so Blake, gibt es auch Personen, die aufgrund einer Gefährdung innerhalb ihrer Herkunftsländer sehr wohl ein Recht darauf haben, Grenzen zu überqueren.

 

Von Gerechtigkeit zur Gnade

In den folgenden Kapiteln wird nun dargelegt, wo eine ausschließliche Konzentration auf die Wahrung von Gerechtigkeit zu kurz greift. Dem Philosophen zufolge fußen Familienzusammenführungen nicht nur auf Basis der Gerechtigkeit, denn „der Staat, der den ausländischen Ehegatten die Einwanderung verweigert, erschwert zwar die Fortsetzung dieser Ehe. Aber es kann nicht behauptet werden, dass er diese Ehe per Zwang verhindert“ (S. 221). Dennoch gibt es Familienzusammenführungen per Gesetz. Womit Blake zur eigentlichen Botschaft des Buches kommt, nämlich, dass Gerechtigkeit als alleiniger Maßstab politischer wie individueller Bewertungen zu kurz greift. „Wir müssen uns in meinen Augen beständig an diese moralischen Tatsachen erinnern; und sei es auch nur, um die Gefahr zu vermeiden, diese Personen [Anm. Geflüchtete] als Last statt als Menschen zu betrachten. Den Wohlhabenden unter uns droht die Gefahr, grausam zu werden – also damit aufzuhören, sich um Gnade, Freundlichkeit oder irgendeine andere der Tugenden zu sorgen, die uns davon abhalten, an die Grenze dessen zu gehen, was das Recht auf Ausschluss uns erlaubt.“ (S. 205)