Teilhaben und Mitgestalten

Ausgabe: 2015 | 2
Teilhaben und Mitgestalten

Teilhabe-und-MitgestaltenIn der Debatte zur qualitativen Verbesserung der politischen Mitgestaltung geht es wesentlich um die Elemente und Rahmenbedingungen gelingender Beteiligungskultur. In diesem Zusammenhang hilft auch der Blick über die Grenzen weiter. Es zeigt sich, dass Formen der direkten Demokratie in Deutschland, Österreich und der Schweiz sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Herausgeberinnen sehen darin die Chance einer grenzüberschreitenden Diskussion und der Reflexion der jeweils eigenen politischen Kultur.

Eingangs diskutiert Jeannette Behringer, wie repräsentative Demokratie weiterentwickelt werden kann, „damit das Bedürfnis nach mehr Mitgestaltung, die Kompetenzen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger besser in Entscheidungsfindungsprozesse einfließen können“ (S. 8). Die Motive und Formen der Beteiligung, so ihr Befund, verändern sich ständig. Diese Dynamik habe vielschichtige Ursachen und sei sowohl in gesellschaftlichen Veränderungen als auch auf individueller Ebene zu sehen. Diese Veränderungen gelte es zu verstetigen, sodass sie – unabhängig vom jeweiligen Thema des Diskurses – in den Prozess der Willensbildung einfließen. Als wesentliches Element einer Beteiligungskultur („Scharnier zwischen Repräsentation und Teilhabe“) beschreibt Behringer die Verfassungsgesetzgebung als Ausgestalterin von Teilhaberrechten, „die der einzelnen Bürgerin und dem einzelnen Bürger eine starke Aktivbürgerschaft einräumen und zutrauen“ (S. 18). Als ein weiterer Akteur der Mitwirkung wird die Zivilgesellschaft ausgemacht, die mit einer eigenen Handlungslogik der Selbstorganisation und Selbständigkeit ausgestattet ist und „in Bezug auf das Interesse der Mitgestaltung der politischen Willensbildung über das Selbstverständnis und das Wissen verfügt, themenbezogene Dialogprozesse und die entsprechende Kooperation mit weiteren Akteuren friedlich und kooperativ zu gestalten“ (S. 24). Hohe Anforderungen werden auch an eine neue Konfliktkultur im Sinne dialogischer Diskurse gestellt. Nicht zuletzt müssten sich auch Verwaltungen in einem so verstandenen Prozess als partnerschaftliche Akteure der Bürgergesellschaft verstehen. Schließlich baut Beteiligungskultur auf Transparenz, die eine Dezentralisierung von Machtressourcen anstrebt, so die Autorin.

Länderanalysen

Überaus zurückhaltend bewerten Martina Handler und Florian Walter die konkreten Handlungsformen, legalen Voraussetzungen und bürokratischen Rahmenbedingungen der Beteiligungskultur in Österreich. Zwar liege das Land in der „Engagement-Landkarte“ im europäischen Mittelfeld, nach wie vor sind hierzulande aber viele Vereine und Verbände parteipolitisch zuordenbar. Deshalb werden direktdemokratische Instrumente, so der Befund, häufig zur parteipolitischen Mobilisierung genutzt bzw. haben die politischen Parteien noch immer eine starke Bindekraft für neue politische Forderungen. Kritisiert wird auch der zögerliche Ausbau von Governance-Strukturen, um BürgerInnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer kooperativen Politikgestaltung einzuräumen. Bemängelt wird zudem „die noch gering ausgeprägte Bereitschaft der Politik, zivilgesellschaftliche Beteiligung zu institutionalisieren“ (S. 51). Dies ist für die AutorInnen Ausdruck von zum Teil noch bestehenden großen Vorbehalten gegenüber den Forderungen nach weitergehenden Mitspracherechten. Insgesamt sei das Partizipationsrepertoire hierzulande deutlich stärker auf Wahlen und parteienzentrierte Aktivitäten ausgerichtet als auf informelle, kooperative Beteiligungs- formen.

Der Blick auf die oft als Vorbild dargestellte Schweiz relativiert die Wertschätzung eines an Beteiligungsmöglichkeiten reichen politischen Systems. Als Kritikpunkte am Schweizer System nennt Marc Bühlmann den überaus selektiven Zugang zum Beteiligungssystem. „Erstens werden Beteiligungsrechte nur sehr zurückhaltend vergeben; zweitens zeigt sich eine eher schwache Nutzung der Instrumente“ und drittens müsse die wenig repräsentative Nutzung und Beteiligung als Mangel bezeichnet werden (vgl. s. 75).

Anders als in Österreich verliert in Deutschland das Modell der repräsentativen Parteiendemokratie zunehmend an Bedeutung. Zivilgesellschaftliche Akteure suchen für ihr Engagement hingegen verstärkt neue Wege jenseits von Parteien und organisierter Kommunalpolitik sowie festgefügten Interessengruppen. Die Folge ist eine zunehmende Institutionalisierung partizipativer Beteiligungsinstrumente. Baden- Württemberg hat beispielsweise 2012 eine Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung institutionalisiert und in vielen Bundesländern wurden die Hürden für direktdemokratische Optionen in den letzten Jahren deutlich verringert. Hervorgehoben werden zumindest zwei vielversprechende Entwicklungswege: zum einen die zunehmende Institutionalisierung partizipativer Beteiligungsinstrumente mit entsprechenden Vorschriften und Regeln und zum anderen die Einrichtung eigenständiger Koordinierungsstellen für Bürgerbeteiligung.

Die Debatte über die Einführung ergänzender Formen der politischen Beteiligung zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Entscheidungsfindung in der Demokratie zu erweitern und transparenter zu machen. Das macht letztlich eine „gute Politik“ und eine „gute Demokratie“ aus, das aber fordert auch von der Bürgerschaft eine neue Qualität der Beteiligung, Verantwortung und Gemeinwohlorientierung. Die hier vorgelegte Bestandsaufnahme zur Beteiligungskultur in drei deutschsprachigen Ländern zeigt, dass sich einiges bewegt aber - unterschiedlich gewichtet - noch vieles ändern muss. Alfred Auer

 Teilhaben und Mitgestalten. Beteiligungskulturen , Österreich und der Schweiz. Hrsg. v. d. Stiftung Mitarbeit. Bonn, 2014. (Beiträge zur Demokratieentwicklung von unten; 26) 109 S., € 10,- ; ISBN978-3-941143-18-0