Alena Buyx

Leben und Sterben

Ausgabe: 2026 | 2
Leben und Sterben

Mit „Leben und Sterben“ behandelt die Medizinethikerin Alena Buyx ethische Diskussionen von Geburt an bis hin zum Lebensende. Dabei verharrt die Autorin nicht nur im Theoretischen sondern mutet Leser:innen auch herausfordernde Fallbeispiele zu. Einleitend führt die Autorin vier Prinzipien an, welche zur Lösungsfindung, unabhängig von divergenten moralischen Überzeugungen der Entscheidungsträger:innen, beitragen: Das Prinzip des Respekts vor Selbstbestimmung von Patient:innen und das Prinzip des Nichtschadens, womit sichergestellt werden solle, dass mit medizinischen Maßnahmen kein weiterer Schaden entsteht. Weiters gelten das Prinzip der Fürsorge sowie das Prinzip der Gerechtigkeit, womit garantiert werden sollte, dass die verfügbaren Ressourcen in der Medizin entsprechend fair und bedarfsgerecht verteilt werden.

Was tun, wenn ein in der 22. Schwangerschaftswoche geborenes Baby eine „50 Prozent Chance hat, eine schwere geistige und/oder körperliche Behinderung davonzutragen“ (S. 25)? Wer entscheidet, ob die Behandlung fortgesetzt wird, wenn die Eltern selbst die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden möchten? Mit diesem Fallbericht beginnt das erste Kapitel und Leser:innen werden direkt mit der Frage konfrontiert, wann ist ein Leben lebenswert? Diese Beurteilung und damit die Entscheidung über die Fortsetzung der Behandlung liegt nicht nur bei den Eltern sondern ebenso beim behandelnden Ärzteteam und theoretisch auch beim betroffenen Kind. In den Ausführungen der Autorin zur Entscheidungsfindung orientiert sich das behandelnde Team an den oben dargelegten Prinzipien und kommt zu folgendem Schluss: „die Langzeitfolgen sind nicht sicher negativ, denn er hat etwa die gleiche Chance, weitgehend gesund zu werden. Und aus der Sicht von Tim wäre auch ein Leben mit einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung lebenswert, denn es wäre sein Leben – das einzige, das er hat.“ (S. 44) Damit entscheidet sich das behandelnde Team gegen den Wunsch der Eltern, sie verletzen damit die elterliche Selbstbestimmung, was aufgrund der medizinischen Prognose allerdings als zweitrangig eingestuft wird.

Weniger eindeutig gestaltet sich der zweite geschilderte Fall: In einem Beratungsgespräch zur künstlichen Befruchtung wünscht ein Paar eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen zu lassen, da die Frau genetisch ein hohes Risiko an Brustkrebs (60%)  oder Eierstockkrebs (50%) zu erkranken hat. Eine PID ist wird durchgeführt, bevor der Embryo in die Gebärmutter übertragen wird und ist in Deutschland, im Gegensatz zu England, zum Zeitpunkt der Erstellung des Buches nur in äußert seltenen Fällen erlaubt, da ein negatives Ergebnis zur Beendigung des frühen Lebens führen kann. In der ethischen Diskussion dazu werden drei Argumente angeführt: Eine PID kann nicht durchgeführt werden, da der moralische Status und die Identität des Individuums ab der Befruchtung besteht, das Leben muss daher auf jeden Fall geschützt werden. Gegner:innen sprechen dem frühen Embryo noch keinen moralischen Status zu, dieser trete erst ab einem bestimmten Moment ein – hier unterscheiden sich allerdings die Positionen. In England etwa besteht vor der Einnistung in die Gebärmutter kein moralischer Status, andere Vertreter:innen verweisen auf die Herausbildung erster Anlagen eines Nervensystems als relevant. Die dritte Position, welche „und ich sage das in aller Vorsicht“ (S. 67) sich in Deutschland in der Praxis am ehesten etabliert hat, ist eine gradualistische: Menschliches Leben beginnt ab dem Zeitpunkt der Befruchtung, der moralische Status nimmt jedoch erst mit gewissen Entwicklungsmeilensteinen zu. Dem eingangs geschilderten Paar wurde die PID im Übrigen nicht gestattet, da es nicht um die Vermeidung einer schweren Erbkrankheit geht sondern „lediglich“ um das Risiko zu erkranken.

Wenngleich sich wohl die meisten einen friedlichen Tod zu Hause wünschen, zeigt die Praxis, dass dies wahrscheinlicher in Einrichtungen des Gesundheitswesens stattfinden wird. Und damit ergeben sich ethisch herausfordernde Entscheidungen für das medizinische Personal. Beispielsweise wenn eine Person im kritischen Zustand nicht mehr ansprechbar ist, keine Angehörigen erreichbar sind und auch keine Patientenverfügung vorliegt. In solchen Fällen gibt es auch keine eindeutigen Lösungen, sondern entlang der ethischen Prinzipien durchgeführte Abwägungen und Handlungen. Ein weiteres wichtiges Thema im Buch ist die Sterbebeihilfe, welche wiederum passiv, den Tod zulassen, indirekt, wenn die mit der Symptomlinderung am Lebensende vorgenommenen Maßnahmen auch die Lebenszeit verkürzen und aktiv, also die „beabsichtigte Lebensbeendigung (mit medizinischen Mitteln)“ (S. 135) sein kann. Während die Ethikerin wenig Sorge hat, dass mittels PIDs bald Designerbabys die Regel sein werden, hat sie doch gewisse Zweifel, wenn es um eine Normalisierung des assistierten Suizids gehe. Hier ist es erforderlich, dass diese „gut überwacht und sorgfältig umgesetzt und überprüft werden und dass es Begleitforschung dazu gibt, ob und gegebenenfalls welche Folgen solche Regelungen hätten“ (S. 159). Abschließend ist noch anzumerken, dass sich die rechtlichen Schilderungen im Buch auf Deutschland beziehen.