Zur Problematik der Embryonenforschung

Ausgabe: 1989 | 2

Die Tagung der Katholischen Akademie in Bayern zum Thema "Menschliche Embryonen als Labormaterial" zeigte die bisherige Entwicklung der extrakorporalen Befruchtung auf, wobei ethische und rechtliche Fragestellungen im Zentrum des Interesses standen. Die Möglichkeiten der extrakorporalen Befruchtung haben ein weites Experimentierfeld eröffnet: die Zeugung und Züchtung von menschlichem Leben zum Zwecke der Forschung - sozusagen als Labormaterial. In dieser Situation wird nicht zuletzt von Christen und ihren Kirchen unter Berufung auf die absolute Unantastbarkeit menschlichen Lebens und unter Hinweis auf unabsehbare Folgen von Manipulationen am menschlichen Erbgut ein Verbot der Embryonenforschung gefordert. Dieter Krebs erinnert in seinem Beitrag daran, daß das ”Nichtschaden" einer der wesentlichen ärztlichen Grundsätze ist und dieses Prinzip besonders für die Embryonenforschung zutrifft. Zur Klarsteilung unterscheidet er dabei vier Gruppen (Diagnostik, In-vitro-Fertilisation, Embryonen-Veränderung und Verlust des Embryos). Ein Embryonenschutzgesetz mit allen strafrechtlichen Folgen ist gegenwärtig nicht sinnvoll, da man Gesetze anhand von Fakten und nicht anhand von Denkmodellen machen sollte. Liselotte Mettler referiert den aktuellen Stand der Reproduktionsmedizin, berichtet über den derzeitigen Behandlungsmodus und listet die bisher durchgeführten Manipulationen am Menschen auf. Weitere Aufsätze beschäftigen sich mit der Versachlichung des menschlichen Körpers (Wuermeling) sowie verfassungs- und strafrechtlichen Perspektiven der Embryonenforschung (Keller). Schließlich wird nach der ethischen Rechtfertigung von Embryonen-Experimenten (Elsässer) gefragt. Im Anhang werden Richtlinien der Bundesärztekammer, der Diskussionsentwurf eines Embryonenschutzgesetzes (Bundesjustizministerium 1986) sowie die Beschlüsse des 56. Deutschen Juristentages zum Thema "Die künstliche Befruchtung" dargestellt; auch die" Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung" wird dokumentiert.

Bei all diesen Forschungen ist darauf zu achten, wohin die Entwicklung führt. Daß der Auffassung Liselotte-Mettlers, die Menschen müßten sich selbst Grenzen in der Anwendung dieser Verfahren setzen, zum Durchbruch verholfen werden kann, muß bezweifelt werden: Schon sind die ersten Freilandversuche in der BR Deutschland (Max-Plank-Institut Köln) genehmigt. Um das Gentechnik-Gesetz hingegen gibt es bisher außer einem Vorentwurf nur heftige Debatten. Vgl. dazu Peter, Michael: Heftige Querelen um das   Gentechnik-Gesetz. Über Zulassungshürden für die Industrie in den USA berichten die VDI Nachrichten. 1989, Nr. 13, S. 4.

 

Leben als Labormaterial? Zur Problematik der Embryonenforschung. Hrsg. v. Hans-Bernhard Wuermeling. Düsseldorf: Patmos, 1988. 154 S. (Schriften der Katholischen Akademie in Bayern; 128)