Anregung zur Einmischung

Ausgabe: 1995 | 3
Anregung zur Einmischung

Editorial 3/1995

Auch in der Technologiepolitik haben die Bürgerinnen und Bürger demokratische Entscheidungskompetenz. Sie haben am Fall der Entwicklung der Atomkraftwerke gelernt, hellwach zu werden, wenn sich naturwissenschaftliche Experten, Forschungs- und Wirtschaftspolitiker mit Wirtschaftsführern um eine neue Großtechnologie scharen und die Öffentlichkeit wegen "mangelnden Sachverstands" und "Neigung zur Panik" auszuschließen versuchen. Auch die Gentechnik-Allianz reißt mit Macht Förderungs- und Gesetzgebungsprivilegien an sich und macht sich zur unangefochtenen sich selbst bewahrheitenden Prophezeiung. Das geschieht auf Kosten all der vielen anderen technischen und sozialen Problemlösungspfade. Vier Politikbereiche will ich den nicht so leicht einzuschüchternden Bürgern zur Erhaltung der technologischen Fairness empfehlen.

1. Generelle Kennzeichnung von Gentechnik-Produkten

Die erste Auseinandersetzung um die staatliche Zulassung von gentechnischen Produkten wurde mit dem Argument gewonnen, dass die Kritiker es den übrigen Bürgern nicht verwehren dürften, gentechnische Konsumchancen frei wahrzunehmen. Doch im Nahrungsmittelbereich zeigen alle Umfragen, dass die meisten Bürger Europas die Freiheit wollen, gentechnikfrei zu konsumieren. Und da wird leider sichtbar, dass vielleicht gar nicht Konsumfreiheit, sondern Konsumzwang gemeint war. Die EU-Kommission wollte in ihrem Entwurf einer Novel-Food-Richtlinie den Europäern die generelle Kennzeichnung vorenthalten. Auf den europaweiten Widerstand hin wurde der Entwurf zurückgezogen. Ein neuer Entwurf ist in Vorbereitung. EU-Kommissar Bangemann äußert sich nach wie vor kennzeichnungsfeindlich. Es werden viele Mitstreiter zur Durchsetzung der Kennzeichnung benötigt, damit der "Störfaktor Bürger" marktrelevant werden kann. 

2. Keine Patentierung von Lebewesen

In den Vereinigten Staaten wurden Tiere, Pflanzen, menschliche Gene und medizinische Verfahren patentiert. In der Uruguay-Runde des GATT erhielten Lebewesen den Status von handeIsbezogenem geistigen Eigentum, d.h. sie wurden patentierbar. Die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio entwertete das, was 20 Jahre zuvor auf UN-Ebene "das gemeinsame natürliche Erbe der Menschheit" getauft worden war, zur ganz normalen Wirtschaftsressource. Die europäische Kommission hatte eine Patentierungsrichtlinie vorgelegt, die eine Ausweitung des Patentschutzes für biotechnologische Erfindungen vorsieht. Diese Richtlinie wurde vom Europa-Parlament abgelehnt. Die Patentierungregelungen der GATT-Vereinbarung wurden vom Oberhaus des Indischen Parlaments abgelehnt. In den USA haben sich christliche Bischöfe sämtlicher Konfessionen mit Vertretern der anderen Weltreligionen in einem Anruf gegen die Patentierung von Tieren und von menschlichen Genen zusammengefunden. Fast unbemerkt hatte eine weltweite dramatische Umdefinition des kulturellen, sozialen und gesetzlichen Status von Lebewesen stattgefunden, doch die Kommerzialisierung der Lebewesen wird jetzt als unanständig, unfair und unnütz angefochten. In Europa wird ein neuer Richtlinienvorstoß vorbereitet. Beim Europäischen Patentamt steht im November die Verhandlung der Einsprüche vieler Organisationen gegen die Patentierung der Krebsmaus an. Das Thema muss auf den Tisch, und zwar auf den breiten, öffentlichen.

3. Risikodeckende Haftung und Versicherungspflicht

Im Atomenergiebereich gilt keine volle Schadenshaftung und Versicherungspflicht. Leider wird dieser Fehler in vielen Staaten im Gentechnikbereich wiederholt. Jenseits einer Haftungsobergrenze soll die Allgemeinheit einspringen. Versicherungspflicht besteht nicht. Wenn einzelne Bürger durch zu schnelles Fahren in unübersichtlicher Lage Autounfälle verursachen, haben sie solche Privilegien nicht. Warum soll bei der gentechnischen Forschung und Entwicklung das unbedachte Rasen öffentlich gefördert werden? Der finanzielle Schutz möglicher Opfer darf nicht der finanziellen Förderung möglicher Täter geopfert werden. Dazu ist der Rechtsstaat doch da.

4. Weltweites Abkommen über biologische Sicherheit

Hohe staatliche Schutzauflagen für biologische Sicherheit sind notwendig, aber auch teuer. Derzeit opfern die führenden Gentechnikstaaten in einem Deregulierungswettrennen ihre vor wenigen Jahren verabschiedeten Gentechnikgesetze auf dem Altar des internationalen Wettbewerbs. Viele Entwicklungsländer haben noch gar keine gesetzlichen Regelungen und sind einem gentechnischen Freisetzungs-Dumping schutzlos ausgeliefert, das in seiner Gefährlichkeit und Unanständigkeit dem Deponieren von Schadstoffen in nichts nachsteht. Die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt wird im November über die Notwendigkeit eines internationalen gesetzlich bindenden "Protokolls zur Biologische Sicherheit" entscheiden. Das könnte das Deregulierungswettrennen stoppen. Die Entwicklungsländer fordern es. In Europa wird es von Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Spanien und Österreich unterstützt. Die Bürger sollten mit Beifall hier nicht knausern, und mit Kritik anderswo auch nicht.