Sind die Menschenrechte westlich?

Ausgabe: 2015 | 3
Sind die Menschenrechte westlich?

image010Ein überaus differenziertes Bild von den Menschenrechten entwirft Hans Joas und stellt in Frage, dass die westliche Kultur inhärent die Menschenrechte hervorbringen musste.

 Unzureichender Schutz

Auch die religiösen und philosophischen Quellen des westlichen Denkens boten keinen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen. Die Menschenrechte als westliches Erbe zu reklamieren wird der Geschichte nicht gerecht, meint Hans Joas.

Er spricht, wenn er die Idee der Menschenrechte beschreiben will, von der „Sakralisierung der Person“. Jeder Mensch wird in immer stärker motivierender und sensibilisierender Weise als heilig angesehen und dieses Verständnis im Recht institutionalisiert. (S. 11). In seinem neuen Buch stellt der Soziologe die Frage, ob diese Menschenrechte eigentlich „westlich“ sind. Sind sie das Ergebnis einer kulturellen Entwicklung im Geistesleben der Regionen, die wir „Westen“ nennen? Sind sie Ergebnis  einer westlichen Ahnenkette von Monotheismus, Christentum und Aufklärung? Sind die Stationen der Menschenrechtsformulierung wie die amerikanische Revolution, die Französische Revolution oder die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 nicht allesamt „westliche“ Produkte? Sind sie damit etwas, das der Westen der Welt „geben“ kann?

Jaos unterscheidet grundsätzlich drei Ebenen, wenn man über Menschenrechte spricht. Zum einen die religiöse oder philosophische Ethik, zum zweiten die Institutionalisierung in normativen Standards und drittens die transnationalen Pakte und Konventionen.

Sakralisierung der Person

In einem ersten Schritt geht Jaos weit zurück und diskutiert den Beginn der Sakralisierung der Person in der Ethik der Religionen und Philosophien. Er findet diesen Vorgang in der Bibel, in der der Mensch im Ebenbild Gottes geschaffen wurde. Er findet ihn auch in der griechischen Philosophie. Neben diesen Quellen, auf die sich der Westen stützt, findet er den Vorgang aber genauso in Indien, wo wichtige religiöse Denker das Atman, den sakralen Kern des Selbst, als identisch mit dem Brahman, der tiefsten Realität des Kosmos, betrachten (S. 22). Ähnliches findet man auch im Buddhismus und in China bei Konfuzius.

In der Folge definiert er einen Zeitraum, der das 8. bis zum 2. Jahrhundert vor Christus umfasst. Er nennt diesen Zeitraum das „Achsenzeitalter“. Diese Phase ist für den Autor besonders wichtig, weil in verschiedenen Religionen ein Übergang stattfand. War davor das Göttliche noch Teil der Welt, erfahrbar in Wundern der Natur, so wird nun mit der Idee der Transzendenz eine scharfe quasi-räumliche Trennung zwischen dem Weltlichen und dem Göttlichen vorgenommen (S. 28). „Das Göttliche ist nun das Eigentliche, das Wahre, das ganz Andere, dem gegenüber das Irdische nur defizitär sein kann.“ (S. 29) Diese Idee ist mit einem Gotteskönigtum nun nicht mehr vereinbar, eine neue Form der Herrschaftskritik wird möglich, die Menschen sind auf sich selbst zurückgeworfen, die göttlichen Gebote zu erkennen. Niemand steht außerhalb der Kritik. Die Repression gegen religiöse Abweichung war die logische Antwort derer, die etwas zu verlieren hatten. Das radikale Potenzial der Transzendenz wurde damit auch bald entschärft. Werte und Glaubensinhalte wurden den gegebenen Bedingungen angepasst. Sei es durch die Interpretation, dass das Gute auf Erden nicht verwirklicht werden könne, oder durch die Institutionalisierung durch Kirchen, die in das Machtgefüge einbezogen wurden, womit sie direkt zur Legitimation politischer Expansion beitrugen.

Damit gibt Joas den Blick frei auf die Art und Weise, wie die Spannung zwischen Transzendenz und realen Machtfragen in verschiedenen Kulturen gelöst wurden. Nicht mehr die Essenz einer Religion sei entscheidend, sondern ihre Effekte in den Kulturen, zitiert Joas den israelischen Soziologen Shmuel Eisenstadt. Diesen Schritt ergänzt Joas: Für ihn können diese Kulturen nicht als nebeneinanderliegende Untersuchungseinheiten betrachtet werden. Auch diese Kulturen seien über sich selbst hinausweisende Gebilde: Sie griffen wechselseitig, imperialistisch in ihre Dynamiken ein.

Der Autor setzt bei seiner Untersuchung bei zwei schweren Verletzungen der Menschenrechte an. Das sind Folter und Sklaverei. Zuerst widmet er sich den „Sklavenstaaten“ der Geschichte. Dabei handelt es sich um Gesellschaften, in denen Sklaven einen großen Teil der Bevölkerung bildeten und entscheidend für die Wirtschaftsleistung waren. „Wenn wir uns auf die `slave societies´ in diesem engeren Sinn beschränken, dann stellen wir fest, dass sie alle zur `westlichen´ Tradition zu gehören scheinen“. (S. 41)

Europa und die Sklaverei

Keine der Quellen, auf die sich der Westen beruft, habe die Grundlage für einen konsequenten Widerstand gegen Sklaverei oder Versklavung geboten. Manchmal war es sogar andersrum: Die Großartigkeit der Werke der Antike werde man nie erreichen können, da „uns die notwendigen Arbeitskräfte dafür fehlen, nämlich Sklaven“, klagte 1550 ein flämischer Diplomat.

In der Bibel hat Moses zwar die Versklavung von Juden verboten, an bestimmten Stellen die Versklavung Anderer aber ausdrücklich gebilligt. „Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. (…) Ihr könnt sie für immer als euer Eigentum behalten und auch euren Söhnen vererben; sie müssen nicht freigelassen werden.“ (Lev 25,43-46)

Im Christentum kam es in der Frage immer wieder zu Spannungen. Nach der Entdeckung Amerikas wurde kurzzeitig die Chance der Missionierung im Widerspruch zu der Versklavung der Indios ins Feld geführt. Ein Edikt gegen diese Versklavungen wurde aber vom Papst bald wieder aufgehoben. „Einige koloniale Gesetzgeber behalfen sich damit, den Sklaven wegen ihrer `barbarity´, ´rudeness´, ´weakness and shallowness of their minds´ die Fähigkeit, Christ zu werden, pauschal abzusprechen.“ (S 51). In anderen Situationen erhielten Sklaven nur nach dem Eid, keinerlei Ansprüche zu erheben,die Taufe.

Auch Aufklärer wird Thomas Hobbes und John Locke legitimierten die Sklaverei, Locke investierte sogar Geld in deren Handel. Nach der amerikanischen Revolution stieg die Anzahl der Sklaven in den USA bis 1861 auf das Fünffache. Frankreich schaffte 1794 die Sklaverei in den Kolonien ab. Und führte sie 1802 wieder ein. Eines der Sklavenschiffe, das massenhaft Menschen in die Sklaverei transportierte, hieß „Liberté“.

Die Folter wurde im 18. Jahrhundert in Europa in den meisten Staaten abgeschafft. Gleichzeitig behielt sie in den Kolonien ihre Bedeutung. Noch 1957 führten die Franzosen in Algerien während des Unabhängigkeitskrieges „Befragungen“ von Verdächtigten durch. 3.000 von 24.000 Befragten starben an den Folgen (S. 64). Großbritannien gestand kürzlich den Einsatz von Folter gegen einen Aufstand in Kenia im Jahr 1963 ein. Gerade im Umgang mit Guerillakriegsführung wurden rechtliche Ordnungen geschaffen, die Folter zulässig machen.

Europa als Vorbild?

All diese Fakten stellen die Idee in Frage, dass die westliche Kultur inhärent die Menschenrechte hervorbringen musste. Joas nennt dies den teleologischen Fehlschluss. Er kritisiert auch, dass man die internen Widersprüche der Quellen übersieht, die Bibel sei keineswegs einheitlich in ihren Aussagen zur Sklaverei. Schließlich werde gerne das abstrakte westliche Ideal mit der ernüchternden Wirklichkeit anderswo in Kontrast gesetzt.

Christentum und Aufklärung scheinen zwar die Europäer von Versklavung durch Europäer bewahrt zu haben, sie versagten hingegen darin, diesen Schutz allen Menschen zu gewähren. Der Autor folgert: „Es gibt ein Potenzial für die Sakralisierung der Person in den Ethiken aller religiösen und philosophischen Traditionen, die an den achsenzeitlichen Durchbruch zum moralischen Universalismus anknüpfen. Doch kann dieses Potenzial in allen Traditionen unwirksam oder stillgelegt werden.“ (S. 54)

Jaos kommt zu dem Schluss, dass die von Selbstkritik freie Proklamation des sicheren Besitzes der „europäischen Werte“ in ihrer Selbstwidersprüchlichkeit der Verwendung des Kreuzes in den Eroberungskriegen der Kreuzzüge ähnle.

Bei Amazon kaufenJoas, Hans: Sind die Menschenrechte westlich? München: Kösel, 2015. 96 S., € 10,00 [D], 10.30 [A] ISBN 9-783466-371266