Mindestlohn

Ausgabe: 2018 | 2
Mindestlohn

Mindestlohn im Spannungsverhältnis zwischen Kollektivvertragsautonomie und staatlicher SozialpolitikIn Deutschland wurde 2015 ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn beschlossen, auf EU-Ebene wird dieser diskutiert. In einem auf eine Tagung an der Universität Salzburg basierenden Band werden die Für und Wider dieser politischen Regulierung von Löhnen diskutiert. Olaf Deinert von der Universität Göttingen sieht für Deutschland durchaus Vorteile der neuen Regelung. Der Mindestlohn – derzeit 8,50 Euro pro Arbeitsstunde – habe weder zu höherer Arbeitslosigkeit noch zur Absenkung auf das Mindestlohnniveau geführt. Als wesentlichen Grund nennt er den Umstand, dass immer mehr Branchen nicht mehr über gewerkschaftlich ausgehandelte Kollektivverträge verfügten. In Österreich bestünde jedoch eine „Vielzahl an kollektivrechtlichen Instrumenten, die Mindestentgelte festsetzen können (S. 58), argumentiert Nora Melzer-Azodanloo von der Universität Graz; ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn sei daher hierzulande nicht notwendig. Zudem würde eine sektorale Festsetzung von (Mindest-)Entgelten besser auf die betroffenen Wirtschaftszweige eingehen. Die Herausgeber des Bandes, Rudolf Mosler und Walter Pfeil, bestätigen dies: 2013 waren demnach in Deutschland nur 58 % der Branchen kollektivvertraglich geregelt, in Österreich waren es aber 95 % (S. 5). Elias Felten von der Universität Salzburg wiederum bemängelt, dass sich auch kollektivvertraglich ausgehandelte Mindestlöhne in der Regel an der Leistungsfähigkeit der Unternehmen, nicht an existenzsichernden Einkommen der ArbeitnehmerInnen richten. Er plädiert daher für die „Aufnahme sozialer Grundrechte in die österreichische Verfassung“ (S. 73). Dass es auf europäischer Ebene sehr unterschiedliche Mindestlohnregime gibt, macht Torsten Schulten von der Hans-Böckler-Stiftung deutlich. Zudem sei es nur zulässig, kaufkraftbereinigte Löhne anzugeben, sogenannte „Kaufkraftstandards“. Nach diesen weisen Luxemburg und Frankreich (pro Stunde über 9 Euro) vor Belgien, Niederlande, Deutschland (über 8 Euro) sowie Irland und Großbritannien (über 7 Euro) die höchsten Mindestlöhne aus. Österreich, das keinen allgemein festgelegten gesetzlichen Mindestlohn kennt, variiert je nach Branche in der genannten Bandbreite (S. 85ff.). Martina Fink und Silvia Rocha-Akis vom österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitut referieren Berechnungen über einen von den Gewerkschaften für Österreich geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 9,80 Euro (entspricht den derzeit höchsten kollektivvertraglich festgelegten Mindestentgelten, die von den meisten Niedriglohnbranchen unterboten werden). Ein Fünftel der Beschäftigten würde davon profitieren, bei den Frauen wären es fast ein Drittel (S. 152). Dennoch würde es nur marginale Veränderungen im Bereich der Einkommensungleichheiten geben, so die Autorinnen: der Anteil der Working Poor würde sich nur „von 11,4 % auf 11 % reduzieren“ (S. 153), u. a. weil höhere Bruttomindestlöhne auch höhere Abgaben bedeuten.

Einwände gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen

Besonders eingegangen sei auf den Beitrag von Klaus Firlei von der Universität Salzburg, der arbeitsrechtliche und sozialethische Einwände gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) vorbringt und ebenfalls bei den Befunden zur Einkommensungleichheit ansetzt. Firlei sieht zunächst in den Debatten meist ignorierte verfassungs- und unionsrechtliche Hürden, da ein BGE schwer in die an Bedingungen geknüpfte „Typologie der Sozialleistungen“ (S. 117) einzuordnen sei: „Ein BGE passt schlicht nicht zum Unionssozialrecht bzw. zum ´Europäischen Sozialstaatsmodell´. Ein ´Recht auf Arbeit´ ist unvereinbar mit einem Grundeinkommen.“ (S. 118) Firlei bringt aber auch gesellschaftspolitische Einwände vor. Das BGE „negiert Pflichten zur Mitwirkung an der Herstellung der Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit einer Gesellschaft“ (S. 119). Die Verknüpfung „von gesellschaftlich notwendiger Arbeit und Einkommen“ sei nicht gegeben (ebd.). Zudem könne das BGE in den diskutierten Höhen keine bedarfssichernden Leistungen (etwa bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit) ersetzen. Und doch ortet auch Firlei Änderungsbedarf, da es „zu einer massiven Verringerung der verfügbaren und verteilbaren Erwerbsarbeit kommen wird“ (S. 121). Denkbar und auch notwendig wäre – so seine Argumentation weiter – die Ausweitung von bezahlten Tätigkeiten in Bereichen wie Soziales, Bildung, Kultur und kommunale Lebensqualität: „Die zunehmend technologisch, durch Algorithmen und Wissensproduktion erzeugte Wertschöpfung wäre in Abgaben zu verwandeln, die für Staat und Gesellschaft für die Bezahlung von nicht in kapitalistischen Sektoren erbrachten Arbeitsleistungen verwendet werden.“ (S. 121) Eines kann sich Firlei aber doch vorstellen: „Eine Art BGE für Studierende, Künstler oder Personen, die Familienarbeit leisten.“ (S. 120) Diese Zahlungen ließen sich nämlich gut ins heutige Sozialsystem integrieren. Hans Holzinger

 

Bei Amazon kaufenMindestlohn im Spannungsverhältnis zwischen Kollektivvertragsautonomie und staatlicher Sozialpolitik. Hrsg. v. Rudolf Mosler ... Wien: ÖGB-Verl., 2016. 181 S., € 24,90 [A/D] ; ISBN 978-3-99046-182-2