Euro 1999: 3. Stufe der Wirtschafts- & Währungsunion

Ausgabe: 1998 | 2

Der vorliegende Bericht bildete eine wesentliche Grundlage für die Anfang Mai getroffene Entscheidung über die Einführung des Euro und die Festlegung des Teilnehmerkreises an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Nach Beurteilung der Erfüllung der Konvergenzkriterien kommt darin die Kommission zur Auffassung, daß elf EU-Mitgliedsländer "einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz" erreicht haben.

Nach einer Prüfung der Konformität der einzelnen nationalen Notenbankgesetze mit dem EU-Vertrag und der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken werden der Reihe nach und ausführlich die einzelnen Konvergenzkriterien dargestellt. Dazu werden die entsprechenden Bestimmungen des Maastrichter Vertrag angeführt und die einzelnen EU-Mitgliedsländer darauf überprüft, wie weit sie die festgelegten Kriterien erfüllen. Die Frage, warum ausgerechnet diese Kriterien (Preisniveau-, Zins- und Wechselkursstabilität, öffentliche Verschuldung und Budgetdefizit in Relation zum Bruttoinlandsprodukt) gewählt wurden, wird nicht explizit erörtert.

Besonderes Interesse verdient die Erläuterung der Berechnung der jeweiligen Kriterien, denn um die Gleichbehandlung der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, sind vergleichbare und transparente Zahlen erforderlich. Besonders delikate Fragen ergaben sich bei der Berechnung der Verschuldungskennzahlen: Welche Schulden sind dem öffentlichen Sektor zuzurechnen (und erschweren das Erreichen des Verschuldungskriteriums), und weiche Schulden können aus den öffentlichen Haushalten in den Unternehmenssektor ausgelagert werden (und erleichtern das Erreichen 'des Kriteriums)? So wurden etwa öffentlich-rechtliche Krankenhäuser in Deutschland mitsamt ihren Schulden dem Unternehmenssektor ebenso zugeordnet wie die für die Instandhaltung und Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes zuständige Gesellschaft ”Asfinag" in Österreich. Die Kommission hat daran nichts auszusetzen, ebensowenig an der "Euro-Steuer" in Italien, die 1997 in Form eines Zuschlags zur Einkommensteuer eingehoben wurde, um die Erfüllung des Verschuldungskriteriums in diesem für die Aufnahme in die EWWU entscheidenden Jahr zu erleichtern. Auch andere Beispiele zeigen, daß. die EU-Kommission eher großzügig bei der Auslegung der Erfüllung der Kriterien vorgegangen ist. Insgesamt ist aus dem Bericht aber doch ein beträchtliches Ausmaß an ökonomischer Konvergenz ersichtlich: Vor allem die Verringerung der Zinssatzunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten unterstreicht, daß die internationalen Finanzmärkte einen friktionsfreien Übergang zum Euro erwarten. Angesichts der Zusammensetzung des Kriterienkatalogs verwundert es nicht. daß Fragen der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nur in einigen allgemein gehaltenen Absätzen des umfangreichen Vorworts behandelt werden.

W Sch.


Euro 1999.25. März 1998. Bericht über den Konvergenzstand mit Empfehlungen für den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Brüssel, 1998. 201 S. (Informationsprogramm für die Bürger Europas)